Fintech
Die Anwälte von A4 haben eine langjährige Praxis in der Rechtshilfe für Zahlungsaggregatoren in Russland. Die am meisten von Payment Aggregators nachgefragten Dienstleistungen sind Rechtsberatung bei Vertragsabschlüssen mit Banken und Nicht-Banken für das Engagement als BPA (Bank Payment Agent), Erstellung von Verträgen mit Kunden und Händlern, Datenschutz- und Cookie-Policies zur Übereinstimmung mit dem aktuellen PSI DSS.
In Zusammenarbeit mit unseren ausländischen Partnern erbringen die Anwälte von A4 Rechtsdienstleistungen bei der Lizenzierung (EMI, PI), der Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer Bank und der Unterstützung bei der Ausgabe von Co-Branding Prepaid Karten.
1. Erfolgreiche Erhaltung einer EMI-Lizenz (Electronic Money Institution), die es erlaubt, Zahlungsdienstleistungen zu erbringen, E-Geld auszugeben und dessen Umlauf zu organisieren.
2. Erstellung von Vereinbarungen und internen Dokumenten für das im Umlauf von Kryptowährungen tätige Unternehmen als Teil des Compliance und der Registrierung bei der FCA (Financial Conduct Authority).
3. Beratung eines Zahlungsaggregator-Unternehmens in Russland bei der Tätigkeit als Zahlungsvermittler in Europa und Asien, Erstellung entsprechender AML/CTF-Policies.