Strartup
Die Rechtsberatung für Startup-Projekte beginnt mit einer rechtlichen Analyse des vom Geschäftsinhaber konzipierten Geschäftsmodells. Als Teil der Analyse helfen die A4-Rechtsberater dabei, befreundete Staaten für die Projektentwicklung zu bestimmen. Unsere Klienten sind sowohl Geschäftsinhaber als auch Investoren, die ihr Vermögen schützen wollen.
Ein Kernpunkt für Start-up-Projekte ist das Schicksal des Vermögens. Die Anwälte von A4 haben umfangreiche Erfahrung in Bearbeitung der Struktur des Projektvermögens und Projektfinanzierung, der Schaffung eines für Investoren attraktiven Geschäftsmodells und der steuerlichen Strukturierung.
Für Startups bieten wir umfassende Unterstützung bei allen rechtlichen Angelegenheiten. Darunter fallen die Vorbereitung eines Gesellschaftsvertrags, eines Optionsvertrags, eines Investitionsvertrags, Rechtsberatung über die rechtliche Zulässigkeit des geplanten Geschäftsmodells in der Region, Lizenzierung, Markenanmeldung, Patentanmeldung und anderes.
1. Gründungsberatung eines Unternehmens im Transport- und Logistikbereich in Asien, von der Erstellung eines Businessplans bis zur Eröffnung eines Bankkontos in der Schweiz.
2. Rechtliche Beratung bei der Gründung einer Immobilienagentur in Großbritannien: Unternehmensregistrierung, Abschluss von Mietverträgen für Büroräume, Buchhaltungsdienstleistungen (Partner), Steuerplanung, AML-Registrierung bei HRMC.
3. Rechtsberatung für den offiziellen Distributor in Russland und den GUS-Staaten der japanischen Firma Shima Seiki Mfg. Ltd (seit 2014): Erstellung von Vertragsbasen, Rechtsstreitigkeiten (Anfechtung der Entscheidung des Moskauer Regionalen Zollamtes über Fehler bei der Klassifizierung von Waren in der Zollerklärung), Steuerplanung, Rechtshilfe bei Steuerprüfungen.
4. Unterstützung bei der Veräußerung von IP-Vermögenswerten (medizinische Geräte zur genauen Positionierung von Stents): Einreichung von Patentanmeldungen in 15 Staaten (Anmeldung und Erhalt eines Patents), Aufbau eines Distributionsmodells, Vertragserstellung (Abkommen mit potenziellen Partnern), interne Dokumentation, Vereinbarungen zur Produktwerbung).
5. Beratung beim Start einer internationalen Mining-Farm: Erstellung eines Rechtsgutachtens in Bezug auf die rechtlichen Risiken, die mit dem nicht eindeutigen Status von Kryptowährungen in verschiedenen Jurisdiktionen verbunden sind, Erstellung einer Dokumentation zur Bereitstellung von Rechenkapazität.
6. Beratung bei Eintritt einer polnischen Firma in die Märkte Russlands: Strukturierung aller Assets, Aufbau eines Systems für die Übertragung zu einer Tochtergesellschaft in der Russischen Föderation aufgrund eines Lizenzvertrags.